Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Internetseite https://blog.kvb-koeln.de/ und die jeweiligen Unterseiten.
Wir sind bemüht, diese Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Für die Website www.blog.kvb-koeln.de wurde ein BITV Test + WCAG 2.2 (WEB) am 18.12.2024 durchgeführt. Alle Seiten, deren Inhalte im Content-Management-System angepasst werden können, wurden redaktionell kontrolliert und angepasst. Trotzdem entsprechen noch nicht alle Inhalte den Anforderungen. Die Website ist also mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Teilweise werden die fokuszustände nicht richtig angezeigt (Beispiel Slider: wenn man mit der Tastatur die linke Box ansteuert ist dies optisch kaum erkennbar)
- Einige Dokumententitel sowie Alternativtexte für Bilder oder Buttons sind nicht selbsterklärend.
- Teilweise sind Tabellen als Bild eingebunden und nicht ausreichend beschrieben.
- Enthaltente PDF-Dateien sind nicht barrierefrei, es sei denn sie sind explizit als solche gekennzeichnet.
- Auf den Seiten der Blogbeiträge ist ein verstecktes Eingabefeld mit einem ungültigen autocomplete-Attribut enthalten. Dieses dient ausschließlich der automatisierten Spam-Abwehr (sogenanntes „Honeypot“-Verfahren) und ist für reguläre Nutzer:innen nicht sichtbar oder nutzbar. Das Feld wird von manchen Prüfwerkzeugen fälschlich als Barriere identifiziert. Da es sich um ein rein technisches Sicherheitsmerkmal handelt, das nicht barrierefrei bedient werden muss, sehen wir hier keine Einschränkung für Nutzer:innen mit assistiven Technologien.
- Einige Videos besitzen keine Audiodeskriptionen oder Volltext-Alternativen.
- Einige Seiten enthalten HTML-Syntaxfehler.
Die Schriftgrößen werden derzeit teilweise noch mit festen Werten definiert. Dadurch kann es in einigen Bereichen zu Einschränkungen bei der Anpassung der Textgröße kommen. - Auf einzelnen Seiten wird die korrekte Reihenfolge der Überschriftenebenen (z. B. h1, h2, h3) nicht vollständig eingehalten. Dies kann die Orientierung für Nutzer:innen von Screenreadern beeinträchtigen. Die Inhalte bleiben dennoch vollständig zugänglich. Eine schrittweise Überarbeitung zur Verbesserung der semantischen Struktur ist vorgesehen.
- Teilweise sind die Seitentitel nicht aussagekräftig.
- Bekannte Barriere: Nicht alle Abkürzungen sind erläutert
Auf einigen Seiten werden Abkürzungen verwendet, ohne dass ihre vollständige Bedeutung direkt erklärt wird. Dies kann für manche Nutzer:innen, insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Screenreader, zu Verständnisproblemen führen. Eine schrittweise Überarbeitung zur besseren Erläuterung ist geplant. - Bekannte Barriere: Automatisch ablaufender Slider ohne Steuerungsmöglichkeit
Auf einzelnen Seiten wird ein automatisch ablaufender Slider eingesetzt, der sich nicht pausieren oder manuell steuern lässt. Nutzer:innen haben dadurch keine Möglichkeit, die angezeigten Inhalte in ihrem eigenen Tempo zu erfassen. Dies stellt eine Abweichung von den Anforderungen gemäß WCAG-Erfolgskriterium 2.2.2 (Pause, Stop, Hide) dar. - Bekannte Barriere: Benutzeroberflächen-Komponenten nicht immer vollständig semantisch ausgezeichnet
Bei einzelnen interaktiven Elementen (z. B. Buttons, Formulare, Navigation) kann es vorkommen, dass Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien nicht vollständig erkennbar sind. Dies stellt eine Abweichung vom WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 dar. Eine kontinuierliche Überarbeitung zur Verbesserung der Barrierefreiheit ist vorgesehen.
Wir bemühen uns, die vorstehenden Inhalte schnellstmöglich barrierefrei umzusetzen. Teilweise sind wir dazu auf die Unterstützung von Drittanbietern angewiesen oder müssen komplexe inhaltliche und technische Umstellung vornehmen. Wir bitten Sie deshalb um etwas Geduld.
Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel in der Zugänglichkeit von Inhalten aufgefallen sind, melden Sie uns diese gerne. Auch wenn Sie Informationen in barrierefreier Form benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.
Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular unserer Website. Dieses finden Sie im Hauptmenü „Unternehmen“, Dort müssen Sie den Untermenüpunkt „Kontakt“ auswählen und dann das Feld „Beschwerden/ Lob/ Hinweise“ anklicken.
Hier werden Sie automatisch zu dem Kontaktformular weitergeleitet.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Scheidtweilerstr. 38
50933 Köln
Telefon +49 (0) 221 547-0
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.
Ombudsstelle
Für den Fall, dass wir den Verpflichtungen an die Barrierefreiheit auch nach erfolgter Rückmeldung nicht innerhalb eines Monats nachkommen, können Sie sich zur Schlichtung an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Bitte schicken Sie dazu eine Mail an ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de oder wenden Sie sich telefonisch an 0211 855 3451.