Barrierefreie KVB – aktueller Stand 2022

Die KVB bietet Verkehrsangebote für alle Menschen in Köln. Hierzu gehören auch diejenigen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Das sind Menschen mit Behinderung, aber auch Mütter und Väter mit Kinderwagen und Buggy, ältere Menschen, die einfach nicht mehr so gut laufen können und Menschen jeden Alters mit schwerem Gepäck.

Deshalb hat die Barrierefreiheit für die KVB einen großen Wert. Bereits in 2017 wurden in diesem Blog der weitreichende Ansatz und das breitangelegte Engagement von KVB und Stadt Köln dargestellt (Barrierefreiheit: Wie Bus und Bahn erreichbar werden – Blog-Beitrag vom 10.10.2017). Hier soll nun in einem weiteren Beitrag des Blogs eine Aktualisierung gegeben werden. Wo stehen wir heute? Was sind die anstehenden Arbeiten?

Niveaugleicher Ein- und Ausstieg – es geht voran

Zum KVB-Netz gehören rund 240 Haltestellen des Stadtbahn- und 780 Haltestellen des Busbetriebs. Beim Bus finden sich einige Haltestellen mit erhöht angelegten Borden. Hierdurch wird die Höhendifferenz zwischen Fahrzeugboden und Bussteig geringer. Von großem Vorteil ist aber, dass alle Busse absenkbar sind und dass alle Busse über eine einfach ausklappbare Rampe an der mittleren Tür (beim kleinen, zwölf Meter langen, Solobus die hintere Tür) verfügen. Die Praxis zeigt, dass die Fahrerinnen und Fahrer die Busse auch regelmäßig absenken und auch für Menschen im Rollstuhl die Rampe bedienen. Damit gilt der Busbetrieb bezogen auf den niveaugleichen Ein- und Ausstieg als barrierefrei.

Niveaugleicher Einstieg in die Stadtbahn

Der niveaugleiche Ein- und Ausstieg ist ein Kernelement der Barrierefreiheit. Durch die Anhebung von Bahnsteigen wird er erreicht.

Schwieriger ist es im Stadtbahnnetz. Hier ermöglichen rund 90 Prozent der Haltestellen den niveaugleichen Ein- und Ausstieg beim Halt der Stadtbahnen aller oder zumindest eines Teils der die jeweilige Haltestelle anfahrenden Linien. Es gibt dennoch ein paar U-Bahn-Haltestellen, die in der Zuwegung noch nicht barrierefrei sind, weil in ihnen noch keine Aufzüge eingebaut wurden. Das sind die U-Bahn-Haltestellen „Friesenplatz“, „Appellhofplatz – Zeughaus“ (Linie 5), Geldernstraße/Parkgürtel“, „Reichenspergerplatz“, „Lohsestraße“, „Deutz Technische Hochschule“ und „Fuldaer Straße“ sowie die Hochbahn-Stationen „Escher Straße“ und „Slabystraße“. Insbesondere die U-Bahn-Station „Friesenplatz“ (siehe Bild ganz oben) ist für die Planung und spätere bauliche Realisierung ein „dickes Brett“. Zwei fast im 90-Grad-Winkel zueinander versetzte U-Bahn-Tunnel und eine sehr begrenzte Platzfläche an der Oberfläche umreißen das. Hier steht die konkrete Planung bevor. Wenn diese U-Bahn-Station einmal mit Aufzügen ausgestattet sein wird, darf zurecht eine Freudenfeier veranstaltet werden.

Für zwei der Haltestellen, den Stationen „Deutz Technische Hochschule“ und „Lohsestraße“, wurde der KVB zwischenzeitlich der Planungsauftrag erteilt. Hier hat der Prozess auf dem Weg zur Barrierefreiheit also auch begonnen.

Klappstufe einer Stadtbahn

Noch stellen die Klappstufen von Hochflurbahnen an niedrigen Bahnsteigen Barrieren dar

Aktuell, am 10. November dieses Jahres, hat der Rat der Stadt Köln der Stadtverwaltung den Planungsauftrag für zehn oberirdische Haltestellen im Verlauf der Linie 13 gegeben.
Mit einem Aufwand von 22,5 Millionen Euro – 2,9 Millionen Euro hiervon wird die KVB tragen – will die Stadt Köln als Eigentümerin der Infrastruktur klären, wie die Haltestellen „Venloer Straße/Gürtel“, „Weinsbergstraße/Gürtel“, „Melatengürtel“, „Aachener Straße/Gürtel“, „Wüllnerstraße“, „Dürener Straße/Gürtel“, „Gleuler Straße/Gürtel“, „Zülpicher Straße/Gürtel“, „Euskirchener Straße“ und „Berrenrather Straße/Gürtel“ barrierefrei werden können.

Hierbei ist unter anderem zu berücksichtigen, dass an drei Haltestellen planmäßig mit den Linie 13 und 7 eine Hoch- und eine Niederflurlinie halten. An zwei weiteren Haltestellen halten bei Umleitungen (aufgrund von Veranstaltungen oder Störungen) auch die Bahnen der Niederflurlinie 9. Nur die Bahnsteige anzuheben wird hier nicht ausreichen. Es bedarf einer kombinierten Lösung mit den Bahnsteighöhen von 34 Zentimeter (Niederflur) und 90 Zentimeter über der Schienenoberkante (Hochflur). An der Haltestelle „Venloer Straße/Gürtel“ gilt es, den Treppenabgang zur U-Bahn auf knappem Raum neben eine Rampe und den erhöhten Bahnsteig zu integrieren. Zudem sollen die Bäume entlang der Trasse und auch in den Haltestellenbereichen erhalten werden.

Akustische Signalgeber und Blindenleitsystem

Die Haltestelle „Subbelrather Straße/Gürtel“ ist eine der noch nicht barrierefreien Haltestellen entlang der Linie 13

Drei Haltestellen der Linie 13 wurden im jüngsten Ratsbeschluss nicht berücksichtigt. Für die Haltestellen „Subbelrather Straße/Gürtel“ und „Nußbaumerstraße“ wurde bereits eine Bürgerbeteiligung durchgeführt, deren Ergebnisse in Kürze vorgestellt werden sollen. Hier geht es – über die Thematik der barrierefreien Stadtbahn hinaus – um die Neuaufteilung des gesamten Verkehrsraumes.
Wieviel Platz soll Radfahrenden gegeben werden? Wieviel Platz sollen Pkw und Lkw bekommen? Im direkten Zulauf zur Autobahnzufahrt am Parkgürtel wird es kein leichtes Unterfangen sein, hier eine ausgewogene Planung zu realisieren. Und die Hochbahn-Haltestelle „Slabystraße“ befindet sich in ein einer schwierigen Geländelage mit den hier zusammenlaufenden Trassen der Linien 13 und 18.
Mit geringen Ein- und Aussteigerzahlen befindet sich diese Haltestelle auf dem vorletzten Platz der Präferenzliste der Stadt.

Hiermit sind die großen aktuellen Vorhaben beschrieben. Es warten dann noch weitere Haltestellen wie die Haltestelle „Barbarossaplatz“ und andere im Verlauf der Linien 16 und 18 sowie die Haltestelle „Deutzer Freiheit“ (Linien 1 und 9) auf ihre Behandlung. Zudem befinden sich noch nicht-barrierefreie Haltestellen im Kölner Umland, wie die Haltestellen „Widdig“ und „Urfeld“ (Linie 16), die auf der Agenda deren Eigentümers Häfen und Güterverkehr Köln (HGK) stehen.

Und neben den baulichen Aufgaben des Eigentümers Stadt Köln kommt auch den Sanierungsaufgaben der KVB eine große Bedeutung zu. Kontinuierlich werden alte, störanfällige Aufzüge saniert. Aktuell werden die beiden Aufzüge an der Haltestelle „Hansaring“ (Linien 12 und 15) behandelt. In den vergangenen zwei Jahren wurden die Aufzüge an den Haltestellen „Bahnhof West – Hans-Böckler-Platz“ und „Poststraße“ saniert.

Für Menschen mit Sehbehinderung – dem neuesten Stand folgen

Für Menschen mit Sehbehinderung existieren Blindenleitsysteme (formal „Taktile Bodenleitsysteme“), die einen sicheren Weg vom Bürgersteig über Überwege, auf Bahnsteigen bis hinein in die Stadtbahnen ermöglichen. Diese meist gelben Platten mit Riffellinien oder Riffelpunkten fallen überall im Stadtgebiet auf. Das sollen sie auch, denn der Farbkontrast zu den grauen Bodenbelägen hilft bereits denjenigen Menschen, die eine starke Einschränkung der Sehkraft haben. Hierdurch werden sie zum Beispiel an der Bahnsteigkante davor bewahrt, zu weit nach vorne zu gehen. Im Straßenraum sind diese Platten meist in weiß angelegt, bieten damit auch einen sehr guten Kontrast.

Akustische Signalgeber und Blindenleitsystem

Blindenleitsysteme sind wichtig und wirken
durch Struktur und Farbkontrast

Blinde Menschen sind insbesondere auf die Leitsysteme angewiesen. Ihre Stöcke, die tastend die Sehkraft ersetzen, laufen entlang der Riffellinien. Stoßen sie auf einen länglichen Widerstand, signalisiert dies, dass in diese Richtung nicht weitergegangen werden sollte. Stoßen sie auf kleine, punktuelle Widerstände, zeigt das Leitsystem dem Menschen an, dass hier eine neue Aktivität möglich und nötig ist, z. B. der Taster für eine akustische Ansage an der Haltestelle oder einer Ampel betätigt werden kann, aber auch am Überweg angehalten werden sollte. Auch durch die farbliche Anlage der Platten werden Menschen mit geringer Sehkraft zu solchen Aktionspunkten geführt. Wichtig ist die Akzeptanz der Bevölkerung insgesamt für solche Leitsysteme – also vor allem auch derjenigen, die diese Systeme nicht benötigen. Der Wert eines „aufgeräumten“ Stadtbildes hat hier hinter anzustehen, denn ohne die Blindenleitsysteme könnten viele Menschen nicht gleichberechtigt selbstständig in unserer Stadt unterwegs sein.

Die Blindenleitsysteme werden immer wieder weiterentwickelt. Hierbei fließen Erfahrungen der Menschen mit Sehbehinderung in die Konzepte und Materialgestaltungen ein. Die KVB orientiert sich bei der Neuanlage und Sanierung ihrer Anlagen immer am aktuellsten Stand. So wird z. B. bei der Sanierung von Schieneninfrastruktur großer Wert auf die korrekte und dauerhaft haltbare Neuanlage der Platten am Rand der Schienenwege, z. B. an Überwegen, gelegt. Auch wenn das für die Gleisbauer eine Nebenaufgabe ist, wird diese nicht nur „nebenbei und schlusig“ erledigt. Auch bei der Sanierung von Bahnsteigen, wie z. B. aktuell an der Endhaltrestelle „Königsforst“ der Linie 9 und an Haltestellen entlang der Linie 7, werden neue Blindenleitsysteme eingebaut.

Für Menschen mit Hörbehinderung – neue Technik wird genutzt

Im vorangegangenen Kapitel befindet sich ein Bild, das einen Abschnitt eines Blindenleitsystems zeigt. Gelben Platten führen zum Mast einer DFI-Anlage. An diesem Mast befinden sich Akustiktaster für die Ansage der nächsten Abfahrten der Stadtbahn an dieser Haltestelle. Alle Stadtbahn-Haltestellen und zahlreiche Bus-Haltestellen sind mit solchen Techniken ausgestattet. In der U-Bahn erfolgen die Ansagen automatisch, im oberirdischen Stadtbahnnetz auf „Anfrage“ über diese Taster. Die Lautsprecher befinden sich dabei direkt über den Tastern. Sie sind auf der Unterkante der DFI-Anzeiger integriert. Somit kann der Fahrgast, der den Text auf den Anzeigern nicht lesen kann, die Informationen gut hören.

LAutsprecher der Akustikanlage

Durch gute Anlagen werden Fahrplaninfos verständlich übermittelt

Mit der Erneuerung der DFI-Anlagen im Stadtbahnnetz, was Teil des viel umfangreicheren ITCS-Projektes ist, wurde auf eine gute Akustikleistung der Technik geachtet. Hierzu gehört auch, dass die Ansagen in guter Sprachqualität produziert wurden. Das Hörverständnis darf nicht durch eine Mundart oder eine zu zarte Stimme beeinträchtigt werden. Gelegentlich wird über die Lautstärke der Ansagen an einer Haltestelle diskutiert. Hier kann es zu einer Feinjustierung kommen. Nicht in Frage stehen darf aber, dass es diese Ansagen überhaupt gibt, auch wenn es hin und wieder Anwohner stört. Auch das gehört zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Sehbehinderung.

Rollatortraining

Mit Rollatortraings und anderen Schulungen üben ältere Menschen die sichere Nutzung des ÖPNV.

Für sehr viele Menschen – Trainings erhalten Selbständigkeit

Trotz der baulichen und technischen Einrichtung der ÖPNV-Anlagen zur Barrierefreiheit wird es immer wieder Hürden bei der Nutzung von Bussen und Bahnen geben. Daher ist es wichtig, dass die Menschen mit Einschränkungen befähigt werden, im „Massengeschäft“ des ÖPNV möglichst selbständig mobil zu sein. Dies ist der Kerngedanke der Inklusion.
Für die KVB ist das seit nunmehr über zehn Jahre Antrieb für zahlreiche Aktivitäten der Hilfe zur Selbsthilfe.
In diesem Jahr blickt die KVB auf zehn Jahre gefestigter Partnerschaft mit der Anna-Freud-Schule in Braunsfeld zurück. In 2012 wurde mit dieser Schule ein Kooperationsvertrag geschlossen. Die Anna-Freud-Schule ist eine Einrichtung für Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen. Hier werden alle Schulabschlüsse allgemeinbildender Schulen erreicht – und gemeinsam mit den Lernenden, Lehrenden und Betreuenden dieser Schule hat die KVB hier viele ihrer Programme für zielgruppenspezifische Trainings erarbeitet.
Bereits vor 2012 wurden hier erste Projekte durchgeführt, die dann in die feste Kooperationsvereinbarung führten.

Mit der Corona-Situation wurde die fahrgastorientierte Arbeit zum Abbau von Barrieren vor große Herausforderungen gestellt. Dennoch liefen die Trainings weiter. Im laufenden Jahr 2022 wurden nicht weniger als 137 Mobilitätstrainings durchgeführt bzw. bereits für den Dezember terminiert. Hiervon profitieren 320 Menschen mit Behinderung, 478 Seniorinnen und Senioren und auch 15 Mitarbeitende der KVB. Es sind Gruppen, die einfach den Umgang mit ihren Rollatoren bei der Nutzung des ÖPNV lernen oder andere praktische Hilfen bekommen wollen. Es sind aber auch Menschen, die durch solche Trainings erstmals befähigt werden, selbständig als Fahrgast unterwegs zu sein und nicht mehr auf die Beförderungsdienste der Sozialverbände angewiesen sind.

Aber wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern, die keine Mobilitätseinschränkung haben. In Mobilitätsschulungen und im Projekt Fahrzeugbegleiter lernen sie, wie wichtig die Rücksichtnahme auf andere, schwächere Fahrgäste ist. Sie lernen die Gefahren und erfahren, wie wichtig es zum Beispiel ist, einer alten Dame einen Platz anzubieten oder dem alten Herren beim Einstieg mit seinem Rollator zu helfen. In 2022 haben bisher 233 Schülerinnen und Schüler an Mobilitätstrainings teilgenommen. Das Projekt Fahrzeugbegleiter, mit dem junge Menschen ihre Altersgruppe bei der Nutzung des ÖPNV zur Vermeidung von Gefahren anleiten lernen, durchliefen in 2022 insgesamt 127 Schülerinnen und Schüler.

Foto der Fahrplanauskunft im Internet

Bei der Verbindungssuche im Internet können Kriterien der Barrierefreiheit als Filter gesetzt werden

Für unterwegs und für geduldiges Papier – unsere vielfältigen Infos

Die KVB informiert mobilitätseingeschränkte Fahrgäste auf vielfältige Weise. So werden etwa Störungen von Aufzügen direkt auf der Startseite (Homepage) ihrer Website www.kvb.koeln dargestellt. Leider ist es noch nicht möglich, kurzzeitige Störungen, zum Beispiel aufgrund von Vandalismus, direkt zu erfassen und darzustellen.

Inzwischen wurde auch die Fahrplansuche wesentlich verbessert. So können Anforderungen an Barrierefreiheit durch den Fahrgast individuell durch das Setzen von Filtern eingebracht werden, etwa der Ausschluss von Verbindungen mit Umsteigenotwendigkeit, bestimmte körperliche Einschränkungen, die Geschwindigkeit bei Fußwegen. Hierbei kann über einen Filter das Auskunftssystem auch benachbarte Haltestellen bei der Ermittlung von Fahrtalternativen berücksichtigen. Das hat hohen Wert, wenn etwa eine benachbarte Haltestelle barrierefrei ist, die eigentlich präferierte Haltestelle aber nicht. Selbst bei Ersatzbusverkehren, zum Beispiel aufgrund von Gleisbaumaßnahmen, werden einzelne, nicht barrierefreie Reisebusse in der Fahrplanauskunft angezeigt.

Im umfangreichen Angebot gedruckter Informationen ist das Faltblatt „Touren ohne Treppen“ weiterhin der Klassiker. Aber auch die Broschüre zur einfachen Nutzung von Bus und Bahn, mit der die KVB, Stadt Köln und weitere Organisationen entscheidende Tipps für die alltäglichen Wege geben, wird weiterhin angeboten.

Liniennetzplan

Inzwischen werden Haltestellen gekennzeichnet, die noch nicht barrirefrei sind. Vor allem die Linie 13 fällt hierbei auf. © DIE INFORMATIONSDESIGNER

Dass in den vergangenen Jahren viel erreicht wurde, zeigt der neue Liniennetzplan des Kölner Stadtbahnnetzes. Bisher wurden immer die Haltestellen gekennzeichnet, die bereits barrierefrei sind. Das wurden immer mehr. Um die Übersichtlichkeit des Netzplanes zu erhalten, wurde die Kennzeichnung umgedreht. Seit Ende vergangenen Jahres werden die Stadtbahn-Haltestellen gekennzeichnet, die noch nicht barrierefrei sind.

Noch ist die Barrierefreiheit im Gesamtnetz der KVB nicht erreicht. Und für einen Menschen mit Behinderung ist es ein schwacher Trost, wenn zwar auf einen hohen Stand verwiesen werden kann, aber ihre oder seine alltägliche Haltestelle noch unüberwindbare Barrieren aufweist. Deshalb arbeiten die KVB und Stadt Köln weiter an der Barrierefreiheit – weil die KVB Mobilität für alle ermöglichen möchte.

Die Bilder wurden von Stephan Anemüller/KVB aufgenommen.

Wer Interesse an weiteren Beiträgen hat, findet sie hier:

Barrierefreiheit: Wie Bus und Bahn erreichbar werden
Mobilitätstrainings: Trotz Einschränkungen sicher unterwegs
Mit den Händen lesen, wo es langgeht
13 Tipps, die jede Bahnfahrt angenehmer machen
Von Rolltreppen, und warum sie manchmal nicht rollen…

38 Kommentare

  • Ickewa

    Wir dürfen uns bei „Polit-Profis“ wie Susana Dos Santos Hermann (SPD) bedanken, unter deren irrsinnigen Entscheidungen wir auch 30 Jahre später noch leiden müssen. Ein Ende ist nicht absehbar.

    • Ich weiß jetzt nicht was du damit meinst, wir als KVB haben die Arbeit von Frau Dos Santos immer geschätzt. Sie hat sich immer für die KVB und ihre Fahrgäste eingesetzt. Falls du die Entscheidung meinst, Hoch- und Niederflur parallel zu betreiben, dann war dies eine Entscheidung des Stadtrates, nicht von einer Politikerin persönlich.
      Gruß
      Markus

    • Joe

      Die Politiker haben doch eh null plan von den Bahnen in Köln. Die fahren sowieso alle nur Auto. Die interessieren sich überhaupt nicht für Menschen welche Täglich mit Bus und Bahn unterwegs sind. Hauptsache Fahrrad Straßen bauen und dann meinen man hätte ja so viel für die Verkehrswende getan…
      Aber ÖPNV juckt die nicht…

  • Anonymous

    Hallo KVB,

    für mich als Außenstehender ist es absolut nicht Nachvollziehbar, warum die Bahnsteige der viel frequentierten Haltestelle Barbarossaplatz (Bahnsteige Linie 16/18) nicht längst auf 90 cm angehoben wurden. So etwas banales wie eine Bahnsteiganhebung kann doch nicht so schwer sein, denkt sich doch jeder unbeteiligte.

    Können Sie darlegen, warum dort seit 15 Jahren, die ich jetzt in Köln wohne, nichts passiert ist?

    • Hallo,
      ich kann sehr gut verstehen, dass das für dich nicht nachvollziehbar ist. Allerdings können wir hier auch nicht so viel zur Erklärung beitragen. Der Barbarossaplatz soll insgesamt umgebaut werden, dazu ist ein städtebauliches Gesamtkonzept in Arbeit. Da können wir als KVB leider nicht vorher irgendwelche Maßnahmen durchführen, die vielleicht nicht ins Gesamtkonzept der Stadt passen. Bei einer Bahnsteiganhebung von etwas banalem zu sprechen, passt aber auch nicht so ganz 😉
      Gruß
      Markus

      • Max

        Also auf der Seite der Stadt Köln steht Folgendes:

        „Vorplanungen für die Änderungen wurden bereits vorgenommen. Ein wichtiges Ergebnis war, dass die Herstellung der Barrierefreiheit losgelöst von den weiteren Überlegungen und Planungen bezüglich der Umgestaltung des Gesamtplatzes vorgenommen werden kann. Die Anhebung der Bahnsteige ist kompatibel mit den Aussagen des städtebaulichen Masterplans und somit als separates, eigenständiges Projekt anzusehen“ (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/21174/index.html)

        Also für mich liest sich das so, dass die KVB sehr wohl „einfach so“ die Bahnsteige anheben und neu machen. Das war übrigens bereits 2019!!!

        • Auch wenn sich das vielleicht so liest, aber den Hut für die Planung des Barbarossaplatzes hat tatsächlich die Stadt Köln auf. Wir sind bei den Abstimmungen der Planung mit im Boot. Und tatsächlich tut sich da auch etwas. Die Planungen laufen derzeit.
          VG, Regina

        • Hallo Max,
          hier noch eine Ergänzung. Tatsächlich ist nun Bewegung in der Sache drin. Die Planung ist im Entwurf abgeschlossen und Anfang kommenden Jahres soll der Genehmigungsantrag bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Gleichzeitig wird anschließend ein Baubeschluss in die nächsten Gremiensitzungen beim Stadtrat eingereicht, sodass der Bau in den nächsten zwei bis drei Jahren starten kann.
          Ganz so banal wie du es formulierst ist so eine Bahnsteiganhebung dann aber auch nicht. Die komplette Gleistrassierung und auch die Straßenführung muss im Bereich der Bestandshaltestelle angepasst werden, damit die neue Haltestelle überhaupt dahin passt. Das war ein ziemlich großer Planungsaufwand und wird auch ein ziemlich großer Umsetzungsaufwand werden.
          VG, Regina

  • Brigitte Paffenholz-Bochniczek

    Ich habe schon mal vor vielen Jahren an die KVB eine Mail geschickt mit einem einfachen Vorschlag.
    Habe ich in San Francisco für barrierefreies Einsteigen sehr bewundert.
    Man fertigt einfach in Höhe der ersten beiden Wagen eine Rampe auf Einstiegshöhe an, so können Kinderwagen und Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Rollatoren ohne fremde Hilfe einsteigen.
    Dort klappte das wunderbar. Zur Straßenseite hin war die Rampe mit einem Geländer geschützt.
    Beste Grüße
    Brigitte

    • Hallo Brigitte,
      vielen Dank für deine Idee, für mich klingt das aus gar nicht schlecht.
      Ob die deutschen Sicherheitsvorschriften so etwas zulassen ist allerdings fraglich. Rampen sind ja auch immer Stolperfallen 😬
      Ich gebe die Idee aber gerne mal weiter.
      Gruß
      Markus

    • Boeingfan737

      Habe auch schon an was ähnliches gedacht keine Ahnung warum man sowas nicht mal austestet. Gibt ja auch bei der DB bei großen Bahnhöfen so kleine mobile Rollstuhllifte.

  • Jan_Lukas

    Ich habe heute eine HF6 auf der 18 nach Buchheim gesehen – normalerweise kommen die Bahnen Richtung Buchheim ja aus Hürth/Brühl/Bonn. Hat die HF6 jetzt endlich die EBO Zulassung? Oder war das nur, weil die 18 schon den ganzen Tag unregelmäßig gefahren ist?
    Grüße,
    Jan

  • Markus Liebert

    Die Haltestelle Aachener Str. / Gürtel dürfte aber auch nicht ganz einfach sein die beiden Bahnstiege der Linie 13 dort anzuheben, da ha an beiden Bahnstiegen auch noch Bahnen der Linie 7 Halten. Wie wäre es mit der Idee, der Linie 7 eine neue Trasse zu geben und diese über den Gürtel hinaus über die Dürener Straße bis zur Universitätsstraße zu führen und dann dort abbiegen und zur Linie 1 zu führen. Dann könnte man die Haltestellen der Linie 13 dort leichter erhöhen. Wären da nicht eventuelle Einbrücker vom BTH West für die Linie 1.

    Wäre es nicht einfacher gewesen, man hätte damals die Linie 13 auf Niederflurbahnen umgestellt und die 13 an der Nussbaumerstraße nach Ossendort geführt und die Linie 5 von dort Richtung Mülheim geschickt.

    Ach ja, umbau der Stadtbahnstationen ist ja schön und gut, aber was ist mit den Haltestellen der ganzen Buslinien. Die bei uns, da ist der Bordstein so niedrig, dass selbst das herabsenken des Busses kaum was bringt und ohne herabsenken ist das ein sehr hoher tritt. Wie sieht es dort aus?.

    • Hallo Markus,
      vielen Dank, dass du dir so viele Gedanken machst, finde ich super. Deine Ideen sind sicherlich alle gut und im Rahmen der Barrierefreiheit auch stimmig. Wir müssen neben den technischen Möglichkeiten allerdings auch Fahrgastströme, Kontenpunkte und nicht zuletzt auch die Anforderungen der Politik und Bezirke berücksichtigen.
      Ich gebe deinen Hinweis aber gerne mal weiter. Evtl. kann man etwas in zukünftige Planungen aufnehmen.
      Gruß
      Markus

    • MK

      Straßenbahnschienen auf der „Einkaufsstraße“ Dürener Straße? Ich glaube nicht daß das eine realistische Idee ist.

      Was eher überlegenswert sein könnte wäre es an der Aachener Straße Gürtel noch einen Bahnsteig stadteinwärts hinter der Kreuzung anzulegen. Dann könnte die 7 stadteinwärts immer am selben Bahnsteig halten und nicht wie jetzt mal auf 3 mal auf 4. Eventuell auch als Mittelbahnsteig damit die Haltestelle nicht zu breit wird. Gegebenenfalls könnte dann auch die 1 dort halten so daß alle Stadteinwärts-Bahnen am selben Ort abfahren. Der jetzige Bahnsteig der Linie 1 wäre dann nur noch für die Einrücker ins Depot.

  • Anonymous

    Da fällt mir der Friesenplatz ein. Ist hier etwas geplant?

  • Bahnfreak001

    Warum werden die Haltestellen von der Venloer Straße/Gürtel bis zur Nußbaumer Str. Nicht auf 90cm angehoben? Das ist doch schon seitdem die Achtachser nicht mehr Fahren ein Thema.
    Finde es echt inkompetent von der Stadt Köln das die das bis jetzt noch nicht geschafft haben.

    Aber kein Wunder im Stadtrat wird ja sowieso nichts produktives gemacht, letztes hat sich dort sogar eine Politikerin am Rednerpult festgeklebt. Die Politiker versprechen immer total viel aber alles dauert ewig. Hoffentlich tut sich jetzt mal etwas.

  • Peter Krah

    Ich wohnt am Reichenspergerplatz! Wann kommt am Reichenspergerplatz über den Barrierefrei (Bahnsteige auf 90cm höhe) und beide Aufüge am Bahnsteig!

    Gruß
    Peter

  • Inge

    Das leidige Thema Boltensternstr./Slabystr., wo viele alte Menschen mit Behinderungen, Rollator oder Rollstuhl schlecht bedient werden.
    Der Übergang an der Boltensternstr. ist schlicht ein Anachronismus. Warum ist es
    nicht möglich einen Straßenübergang (siehe Ringe, Gürtel) statt kostenintensiver
    Aufzüge und Tunnel (auch noch unsicher im Dunkeln) zu betreiben.
    Gerade jetzt wo die Zufahrt zur Mülheimer Brücke gesperrt ist wäre das eine Chance.
    Versuche mal jemand von der Boltensternstr./Slabystr. ohne Schwierigkeiten an den Rhein zu kommen…..

    • Guten Morgen Inge, vielen Dank für deine Idee. Ob das allerdings ins bauliche Konzept der Stadt passt, ist fraglich. Viele Grüße Kathrin

      • Ina

        Hallo,
        ich finde es unzumutbar für ältere oder gehbehinderte Menschen an der Slabystrasse ein- oder auszusteigen.
        24 Stufen sind für diese Menschen nicht zu schaffen. Hier würde ein Übergang oder Zebrastreifen für wenig Geld viel Hilfe schaffen.
        Das hier die Priorität mangels niedriger Frequenz nach hinten geschoben wird, finde ich diskriminierend für die Menschen, die in dem Altenheim Sozialbetriebe Köln wohnen. Die Haltestelle Boltensternstrasse mit Aufzug, ist für die ältere Generation vom Seniorenheim zu weit entfernt um sie fußläufig zu erreichen.

        • Hallo Ina,
          federführend für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen ist die Stadt Köln. Der Ausbau erfolgt anhand einer Prioritätenliste, die mit den Behindertenverbänden abgestimmt ist. Hierbei sollten für jede Haltestelle eigentlich zwei Daten im Mittelpunkt stehen: Die Anzahl der Ein-, Aus- und Umsteiger sowie die Entfernung zur nächstgelegenen barrierefreien Haltestelle auf der entsprechenden Linie. Bei der Slabystraße wird es vermutlich leider noch etwas dauern.
          VG Carola

  • Petra L.

    Hallo,
    ich wohne behindertengerecht am Ehrenfeldgürtel und frage nach, wie konkret denn die Umbaupläne für die Haltestelle Nussbaumerstr. (Linie 5 & 13) geworden sind. Wann ist denn hier mit dem Beginn der Baumaßnahmen und insbesondere deren Abschluß zu rechnen? Ab wann ist hier ein behindertengerechter Einstieg möglich? Wann hat das Warten ein Ende?

    Gruß
    Petra

    • Hallo Petra, für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen ist die Stadt Köln zuständig. Es gibt diesbezüglich eine sog. Prioritätenliste, welche jedoch leider coronabedingt nicht mehr aktuell ist. Daher muss ich Dich leider an die Stadt verweisen, sorry. VG Tanja

  • Frank Benjamins

    Hallo liebes KVB Team! Ich bin zu 100Prozent schwerbehindert! Kann aufgrund massiver Schmerzsymptome nur kurze Strecken laufen und habe daher immer mein E Scooter als Kombination Bahn + EScooter für die Stadt genutzt. Von Refrath ist es zu weit nur mit E Scooter zu fahren und nur die Kombi für mich möglich. Selbst in Venezia habe ich durch den Kreis Venezien eine Ausnahmebescheinigung zur Nutzung meines E Scooters wegen meiner Behinderung erhalten. In Köln ist nun meine Kombi den E Scooter mit in die Bahn zu nehmen seit 01.03 verboten. Dies verstößt für mich gegen jegliche Inklusions Rechte. Außerdem ist mir in Deutschland kein Fall des Brandes eines Scooters in Bus oder Bahn bekannt! Wer hat s
    Dieses Verbot zu verantworten und wie geht ihr mit dem Verbot bei Schwerbehinderten um – völlige Ignoranz von Inklusionsrechten?? Frank Benjamins

    • Hallo Frank Benjamins, grundsätzlich stellt ein E-Tretroller kein Hilfsmittel für behinderte Menschen dar. Alle Fahrzeuge, die für Menschen mit Behinderung als Hilfsmittel zugelassen und/oder verordnet werden können, können auch weiterhin genutzt werden. Daher verstößt ein Verbot der E-Tretroller auch nicht gegen Inklusionsrechte. Die Sicherheit geht nun einmal vor und das sollte auch in deinem Interesse sein. Es gab halt bereits durch die Akkus verursachte Brände in unseren Nachbarländern und die erstellten Gutachten zu diesem Thema lassen u.E. letztendlich keine andere Entscheidung zu.
      LG
      Michael

    • Hallo Frank Benjamins, grundsätzlich stellt ein E-Tretroller kein Hilfsmittel für behinderte Menschen dar. Alle Fahrzeuge, die für Menschen mit Behinderung als Hilfsmittel zugelassen und/oder verordnet werden können, können auch weiterhin genutzt werden. Daher verstößt ein Verbot der E-Tretroller auch nicht gegen Inklusionsrechte. Die Sicherheit geht nun einmal vor und das ist sicherlich auch in deinem Interesse. Es gab halt bereits durch die Akkus verursachte Brände in unseren Nachbarländern und die erstellten Gutachten zu diesem Thema lassen u.E. letztendlich keine andere Entscheidung zu. LG Michael

      • Anonymous

        Vielen Dank für die Antwort, die allerdings sehr zweifelhaft ist. Ein Inklusionsrecht ist ein Individualrecht und beinhaltet die Gleichstellung meiner Behinderung zu einer gesunden Person. Dieses Recht missachtet die KVB gegenüber meiner Person da sie meine Beweglichkeit aufgrund meiner Erkrankung einschränkt. Die Frage der Sicherheit regeln die Länder nach verschiedenen Sicherheitsstandarts, daher gibt es ja unseren deutschen TÜF oder andere Gütesiegel! Zu argumentieren in anderen Ländern wäre etwas passiert ist daher lächerlich! Bitte nennen sie einen Fall in Deutschland!

        • Hallo nochmal,
          selbstbestimmte Mobilität ist ein Menschenrecht und eine zentrale Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe und die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung. Der Staat ist verpflichtet Rahmenbedingungen zu schaffen, die das Recht von Menschen mit Behinderungen auf selbstbestimmte Mobilität gleichberechtigt mit anderen absichern (Fundament ist das Recht auf Freizügigkeit. Darüber hinaus gibt es viele gesetzliche und untergesetzliche Regelungen, die dieses Recht absichern oder ausgestalten u.a. Art. 3a, Artikel 9, Art. 20). Zur Unterstützung stehen eingeschränkten Personen diverse Mobilitätshilfen wie Rollatoren, Rollstühle, Gehhilfen etc. zur Verfügung, die selbstverständlich auch in Bus und Bahn mitgenommen werden dürfen. Ein E-Tretroller stellt jedoch, wie mein Kollege bereits erwähnt hat, keines dieser Hilfsmittel dar. Wir wissen um die Bedeutung der E-Tretroller für viele von Euch – auch für unsere Fahrerinnen und Fahrer. Wir setzen die Regelung allerdings aus Sicherheitsgründen um. Und das gilt für alle gleich, egal ob Fahrgast oder Fahrpersonal. Sobald die Hersteller das bestehende Risiko beseitigt haben, sollen die E-Tretroller auch wieder für die Mitnahme zugelassen werden. Solange geht aber die Sicherheit von Euch allen vor. VG Carola

  • Dietmar G.

    Hallo KVB,

    wie definiert ihr „niveaugleicher Ein- und Ausstieg“? Ich wohne in Frechen und bin erst seit gut zwei Monaten mit einem E-Rollstuhl unterwegs. Laut des KVB-Flyers „Touren ohne Treppen“ sollten alle Haltestellen der Linie 7 in Frechen eine „volle Barrierefreiheit“ garantieren. Das kann ich definitiv nicht bestätigen. Hier gibt es auch Probleme mit dem zu großem Spaltmaß zwischen Bahnsteigkante und dem Fahrzeugboden (z. B. an der Haltestelle Frechen Bahnhof in Richtung Köln) und einem Niveauunterschied zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeugboden (z. B. an der Haltestelle Frechen Kirche in Richtung Benzelrath). Bei trockenem Wetter schafft mein E-Rollstuhl das gerade noch so (er kann einen Höhenunterschied von maximal 5 cm bewältigen). Bei Regen wird das zu einem Abenteuer, da ich einen Mittelachsenantrieb habe und die kleinen Räder vorne quasi über die Kante geschoben werden und dann keinen Grip mehr haben und durchdrehen bzw. sich querstellen. Das würde bei einem niveaugleichen Ein- und Ausstieg nicht passieren. Deswegen darf man diese Haltestellen auch nicht als Haltestellen mit „voller Barrierefreiheit“ ausweisen. Ich fordere Sie hiermit auf, eine entsprechende Überprüfung der Haltestelle in Frechen bzgl, der Barrierefreiheit vorzunehmen und die Auszeichnung zu ändern. VG Dietmar G.

    • Hallo Dietmar,
      bitte entschuldige die verspätete Antwort. Ich hab nun eine Information dazu für dich erhalten. Die Haltestellen liegen im Zuständigkeitsbereich der HGK. melde dich mit deinem Anliegen doch ebenfalls auch bei den Kollegen dort.

      Grundsätzlich kann ich aber sagen, dass Höhenunterschied und Spaltmaß sich immer aus einem Zusammenspiel aus Fahrzeug und Bahnsteigkante ergeben. Sehr viele unserer Niederflurfahrzeuge verfügen über eine sogenannte Scheuerleiste, die das Spaltmaß verringert. So dass in der Geraden das Spaltmaß häufig kleiner als 5 cm ist. Bei Haltestellen, die im Radius liegen, kann das Spaltmaß größer sein. Bei einer Reihe von Fahrzeugen gibt es dafür eine Klapprampe, die beim Fahrer angefordert werden kann. Gebaut wurde die Strecke so, dass die Höhendifferenz nicht über 5 cm liegen sollte.

      VG Kristina

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